Psychologische Unterstützung - Individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse abgestimmt

Dr. rer. nat. Katharina Nitsche, M. Sc. Psychologin



Honorar

Die psychologische Behandlung wird zwar individuell und auf Sie und Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt, das Honorar richtet sich aber nicht nach der gewählten Therapiemethode, sondern bleibt für Sie immer gleich.

  • Ein telefonisches Erstgespräch und das Klären von Fragen im Vorfeld und auch im Laufe Ihrer Behandlung sind für Sie immer kostenlos.
  • Das Honorar beträgt je Einzelsitzung (50 min.) 90 Euro.


Für die erste Einzelsitzung plane ich grundsätzlich etwas mehr Zeit ein, damit wir uns in Ruhe ein möglichst gutes Bild von Ihrem Anliegen und der möglichen Unterstützung machen können. Sollten wir bei diesem Termin die Dauer von 50 min. überschreiten, bleibt das Honorar gleich und es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. 

Das Honorar ist gemäß § 4 Nr. 14a UStG umsatzsteuerfrei. Sie erhalten im Anschluss an die Sitzung eine Quittung. Gerne stelle ich Ihnen auch eine Rechnung mit Diagnoseschlüssel aus, falls Sie diese zwecks Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse oder dem Finanzamt einreichen möchten. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Kostenerstattung erhalten Sie weiter unten auf dieser Seite.

 Vorteile einer privaten psychologischen Behandlung:

  • Kurzfristige Terminvergabe- Unterstützung ist zeitnah möglich
  • Keine Anträge oder Gutachten zur Therapie-Bewilligung notwendig
  • Kein Diagnose-Eintrag bei der Krankenkasse oder sonstigen Versicherungen
  • Freie Wahl der Therapiemethoden
  • Anzahl und Abstände zwischen den Sitzungen können frei gestaltet werden: Sie entscheiden nach jeder Therapiesitzung, ob / wann Sie wiederkommen möchten

Terminabsage

Bitte beachten Sie, dass ich in einer privaten Terminpraxis tätig bin- das bedeutet, das Zeitfenster für Ihren Termin ist ausschließlich für Sie reserviert. Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte so bald wie möglich (jedoch spätestens 24 Stunden vorher) ab. Dies ist auch wichtig, um anderen Patienten die Chance auf zeitigere Termine zu ermöglichen.
Für Termine, die zu spät oder gar nicht abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar (gemäß Honorar Einzelsitzung) zu zahlen, wenn der Termin nicht noch kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.

Kostenerstattung

Krankenkasse
Bitte beachten Sie, dass ich nicht mit den Krankenkassen abrechne. Eine (anteilige) Kostenerstattung für eine Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz kann möglich sein, wenn Sie etwa über eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen. Gesetztliche Krankenkassen übernehmen private Leistungen in der Regel nicht (außer, es handelt sich etwa um Einzelfall-Entscheidungen). Prüfen Sie daher bitte vor Therapiebeginn, ob Ihnen das Honorar von Ihrer Krankenkasse erstattet werden kann- gerne unterstütze ich Sie, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Steuererklärung
Im Rahmen der Steuererklärung ist es außerdem möglich, Therapiekosten als Ausgaben im Bereich der „Außergewöhnliche Belastung“ geltend zu machen. Gerne stelle ich Ihnen eine entsprechende Rechnung mit Diagnoseschlüssel und Zahlungsvermerk aus, welche Sie zuammen mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen können.